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Datenraum-Index

Datenraum-Index für Immobilien

Ein Datenraum ist so gut wie sein Index. Diese Seite zeigt die vollständige Gliederung, die wir für Immobilientransaktionen verwenden: fünfzehn Hauptkapitel mit den Dokumenten, die ein institutioneller Käufer, sein Anwalt und sein technischer Berater tatsächlich anfordern. Sie können den Aufbau übernehmen, prüfen oder von uns umsetzen lassen.

Ausgangspunkt

Die Struktur entscheidet über Tempo und Preis

Der erste Effekt ist wirtschaftlich. Der Index ist kein Ordnungsproblem, sondern ein Preisproblem. Ein Käufer, der eine Unterlage nicht findet, unterstellt nicht, dass sie schlecht abgelegt ist. Er unterstellt, dass sie fehlt. Fehlende Unterlagen werden im Kaufvertrag abgebildet: als Kaufpreisabschlag, als Garantie, als Sicherheitseinbehalt oder als Rücktrittsrecht. Jede dieser Positionen kostet mehr als die Aufbereitung, die sie vermieden hätte.

Der zweite Effekt ist zeitlich. Eine Due Diligence läuft in Phasen: Zuerst prüfen die Berater, dann fragen sie nach, dann fragen sie erneut nach. Ein Datenraum, dessen Gliederung erst erklärt werden muss, verlängert diese Schleifen spürbar. Nachforderungen häufen sich, die Q&A-Phase zieht sich, das Signing verschiebt sich. Diese Verzögerung fällt in einen Zeitraum, in dem sich Zinsen, Marktstimmung und die Prioritäten des Investitionsausschusses ändern können.

Der dritte Effekt betrifft die Qualität der Prüfung. Ein Berater, der eine vertraute Struktur vorfindet, arbeitet auf Vollständigkeit und erkennt, welche Position offen ist. Wer sich durch einen frei gewachsenen Ordnerbaum arbeitet, prüft auf Verdacht. Er fragt breiter, sichert sich stärker ab und formuliert schärfere Garantien. Die Struktur steuert damit nicht nur den Aufwand, sondern auch die Haltung der Gegenseite.

In der deutschen Immobilienwirtschaft hat sich für Transaktionsdatenräume ein weitgehend einheitlicher Aufbau durchgesetzt. Die nachfolgende Gliederung orientiert sich an dieser verbreiteten Systematik. Sie ergänzt vier Kapitel, die heute regelmäßig erwartet werden: Energie und ESG, Finanzierung, Versicherungen sowie die Dokumentation des Datenraums selbst.

Die Gliederung

Fünfzehn Kapitel, zwei Ebenen

Erste Ebene ist das Kapitel, zweite Ebene die Dokumentklasse. Bei Portfolios wird der gesamte Baum je Objekt wiederholt und um ein übergreifendes Kapitel ergänzt. Die aufgeführten Dokumente sind die Positionen, die in einer institutionellen Prüfung regelmäßig abgefragt werden.

01Objekt- und Stammdaten

  • Objektdatenblatt mit Baujahr, Nutzungsarten, Flächen und Stellplätzen
  • Objektbeschreibung und Exposé
  • Lageplan sowie Foto- und Luftbilddokumentation
  • Flächen- und Nutzungsübersicht nach gif-Mietflächenrichtlinie oder DIN 277
  • Standort- und Marktinformationen zu Mikro- und Makrolage
  • Übersicht der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse
  • Aktuelle Bewertung: Verkehrs- oder Marktwertgutachten mit Stichtag, Bewertungsverfahren und Annahmen
  • Beleihungswertgutachten, soweit vorhanden
  • Cashflow-Modell mit Annahmen zu Miete, Leerstand, Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten sowie Exit

02Grundstück und Umwelt

  • Flurkarte, Katasterauszug, amtlicher Lageplan
  • Vermessungsunterlagen, Grenzniederschriften, Überbauungen
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Boden- und Baugrundgutachten, Gründungsgutachten
  • Kampfmittelfreiheitsbescheinigung
  • Gebäudeschadstoffkataster zu Asbest, künstlichen Mineralfasern, PCB und PAK
  • Bodenrichtwertauskunft
  • Zonierung für Hochwasser, Starkregen und weitere Naturgefahren

03Eigentum und Grundbuch

  • Vollständiger Grundbuchauszug mit Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I bis III, mit Abrufdatum
  • Bewilligungs- und Bezugsurkunden zu sämtlichen Eintragungen in Abteilung II und III
  • Dienstbarkeiten, Wege- und Leitungsrechte, Reallasten
  • Vorkaufs-, Wiederkaufs- und Ankaufsrechte
  • Erbbaurechtsvertrag mit Restlaufzeit, Erbbauzins und Anpassungsklausel, Heimfall- und Entschädigungsregelung sowie Zustimmungsvorbehalten des Grundstückseigentümers (§§ 5 ff. ErbbauRG)
  • Bei Erbbaurechten zusätzlich: Erbbaugrundbuchauszug, Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks, Nachweise gezahlter Erbbauzinsen
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei Wohnungs- und Teileigentum
  • Nachbarschaftsvereinbarungen und Grenzregelungen
  • Ankaufsvertrag des heutigen Eigentümers mit Garantien und offenen Ansprüchen
  • Aktueller Registerauszug des eingetragenen Eigentümers (Handels-, Gesellschafts-, Vereins- oder Stiftungsregister); bei einer GbR Nachweis der Eintragung im Gesellschaftsregister als eGbR, seit 2024 Voraussetzung für Verfügungen im Grundbuch (§ 47 Abs. 2 GBO)

04Bauplanungsrecht

  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan mit Textteil und Begründung
  • Auskunft zu Sanierungs-, Umlegungs- und Entwicklungsgebieten
  • Sanierungssatzung und Sanierungsvermerk im Grundbuch
  • Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB oder Negativzeugnis, Auskunft zum Stand der Ausgleichsbeträge sowie entsprechende Genehmigungserfordernisse in Umlegungs- und Entwicklungsbereichen
  • Erhaltungssatzung, Milieuschutz und Umwandlungsbeschränkungen
  • Städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge
  • Erschließungsbestätigung sowie Ver- und Entsorgungsnachweise
  • Denkmalschutz: Eintragung in die Denkmalliste, Bescheide, Auflagen
  • Negativattest zum gemeindlichen Vorkaufsrecht

05Baugenehmigungen und Bauordnungsrecht

  • Baugenehmigung mit dem vollständigen Satz genehmigter Planunterlagen
  • Bauvorbescheide
  • Tekturen, Nachträge, Befreiungen und Abweichungen
  • Auflagen und die Nachweise ihrer Erfüllung
  • Abnahmen, Schlussabnahmeschein, Gebrauchsabnahme
  • Genehmigte Nutzungsänderungen und Abgleich mit der tatsächlichen Nutzung
  • Stellplatznachweis und Ablösevereinbarungen
  • Entwässerungsgenehmigung, Lüftungs- und Wärmeschutznachweise
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder Vermerk, dass das Land kein Verzeichnis führt
  • Sondergenehmigungen aus Immissionsschutz-, Wasser-, Naturschutz- und Gaststättenrecht

06Bestandspläne und Flächen

  • Grundrisse, Ansichten und Schnitte im nachgeführten Bestand
  • Statische Berechnung und Positionspläne
  • Pläne der technischen Gebäudeausrüstung: Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär, Elektro
  • Baubeschreibung und Leistungsverzeichnisse
  • Flächenberechnung mit Aufmaßprotokollen und Berechnungsgrundlage
  • Abgleich der vertraglich vereinbarten mit der aufgemessenen Fläche
  • Leitungs-, Kabel- und Entwässerungspläne
  • Digitale Gebäudemodelle und Planarchiv, soweit vorhanden

07Technischer Zustand, Brandschutz, Betreiberpflichten

  • Technische Zustandsberichte und Begehungsprotokolle
  • Instandhaltungsstau und Investitionsprognose über zehn Jahre
  • Brandschutzkonzept, Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrpläne
  • Brandschauprotokolle mit Mängellisten und Erledigungsnachweisen
  • Prüfberichte wiederkehrender Prüfungen: Aufzug, Blitzschutz, elektrische Anlagen nach DGUV V3, Sicherheitsbeleuchtung, Tore
  • Trinkwasseruntersuchung und Legionellenprüfung
  • Hygieneprüfung raumlufttechnischer Anlagen
  • Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Gewährleistungsspiegel mit Fristen, Bürgschaften und Mängelrügen
  • Revisionsunterlagen, Wartungsprotokolle und Bedienungsanleitungen
  • Schadensgutachten, Sanierungshistorie und durchgeführte Umbauten

08Miet- und Nutzungsverhältnisse

  • Mieterliste mit Stichtag, Laufzeiten, Optionen, Indexierung und gewichteter Restlaufzeit
  • Mietverträge als unterzeichnete Fassung einschließlich aller Anlagen
  • Sämtliche Nachträge in lückenloser Kette
  • Mietsicherheiten: Bürgschaften, Kautionen, Patronatserklärungen
  • Übergabeprotokolle, Mieterausbauvereinbarungen und Rückbaupflichten
  • Mietanpassungen, Indexmitteilungen, Optionsausübungen, Kündigungen
  • Offene-Posten-Liste und Mietrückstände
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre je Mieteinheit
  • Untermietverhältnisse, Konkurrenzschutz- und Betriebspflichtklauseln
  • Leerstandsübersicht, Vermietungsstand, laufende Verhandlungen und gewährte Anreize
  • Prüfvermerke zur Form langfristiger Mietverträge, bei Altverträgen zur Schriftform nach § 550 BGB
  • Bei Wohnnutzung zusätzlich: Belegungs- und Mietpreisbindungen mit Restlaufzeit, Förderzusagen und Darlehensverträge der Förderinstitute, Mieterhöhungshistorie und Ausschöpfung des Mietspiegels, Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB, Angaben zur Mietpreisbremse und Vormiete, Bindungen aus Erhaltungssatzung oder Umwandlungsgenehmigung

09Bewirtschaftung, Betriebskosten, Verträge

  • Property- und Facility-Management-Verträge mit Laufzeiten und Kündigungsfristen
  • Wartungsverträge je technischer Anlage
  • Reinigungs-, Winterdienst-, Sicherheits- und Grünpflegeverträge
  • Versorgungsverträge für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abfall
  • Telekommunikations- und Glasfaserverträge, Dachflächenverträge für Photovoltaik oder Mobilfunk
  • Betriebskostenaufstellung mit Umlagequote und nicht umlagefähigen Kosten
  • Ist-Kosten der letzten drei Jahre und laufender Wirtschaftsplan
  • Instandhaltungsplanung und Budget des laufenden Jahres
  • Verwalterreporting der zurückliegenden Perioden
  • Bei eigenem Bewirtschaftungs- oder Hauspersonal: Unterlagen zur Prüfung eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB im Asset Deal
  • Bei Wohnungseigentum: Beschlusssammlung, Versammlungsprotokolle, Jahresabrechnungen, Stand der Erhaltungsrücklage, beschlossene Sonderumlagen

10Versicherungen

  • Gebäude- und Sachversicherungspolicen mit Deckungssummen und Selbstbehalten
  • Elementarschadendeckung
  • Haftpflichtversicherung des Eigentümers
  • Mietverlust- und Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Versicherungsbestätigungen und Prämiennachweise
  • Schadenhistorie der letzten fünf Jahre
  • Offene Schadenfälle mit Regulierungsstand
  • Sicherheitsauflagen des Versicherers und Nachweise ihrer Umsetzung

11Steuern auf Objektebene

  • Grundsteuerbescheide und Grundsteuerwertbescheide
  • Bescheide über Grundbesitzabgaben und kommunale Beiträge
  • Erschließungs- und Anliegerbeiträge, Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet
  • Umsatzsteuerliche Behandlung je Mietfläche, Optionserklärungen nach § 9 UStG
  • Übersicht der Berichtigungszeiträume nach § 15a UStG mit Restlaufzeiten und Bemessungsgrundlagen
  • Unterlagen zur Beurteilung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Grunderwerbsteuerhistorie des Objekts
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Abschreibungsübersicht

12ESG, Energie und Klima

  • Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz, als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
  • Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre je Medium mit Zählerstruktur und Abgrenzung
  • Steckbrief der Wärmeerzeugung: Alter, Energieträger, Anteil erneuerbarer Energien
  • Nachweise zu Nachrüst- und Betreiberpflichten, hydraulischer Abgleich
  • CO2-Kosten des Objekts und ihre Aufteilung nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz: Stufenmodell bei Wohngebäuden, hälftige Aufteilung bei Nichtwohngebäuden, jeweils mit Berechnungsgrundlage und Umsetzung in der Betriebskostenabrechnung
  • Dekarbonisierungspfad, Stranding-Betrachtung nach CRREM, Maßnahmenplan mit Kostenschätzung
  • Bewertung zur EU-Taxonomie sowie Datenpunkte für CSRD- und SFDR-Berichte
  • Gebäudezertifikate wie DGNB, LEED, BREEAM oder QNG mit Gültigkeit und Auditunterlagen
  • Klimarisikoanalyse zu Hochwasser, Starkregen, Hitze, Sturm und Hagel
  • Green-Lease-Klauseln aus den Mietverträgen und Regelungen zur Datenerhebung beim Mieter

13Finanzierung

  • Darlehensverträge mit Nachträgen und Prolongationsvereinbarungen
  • Grundschuldbestellungsurkunden und Rangbescheinigungen
  • Sicherungszweckerklärungen sowie Abtretungen von Miet- und Versicherungsansprüchen
  • Verpfändungen von Konten und Gesellschaftsanteilen
  • Aktuelle Saldenbestätigungen und Tilgungspläne
  • Finanzkennzahlen und Auflagen aus dem Kreditvertrag mit Nachweis ihrer Einhaltung
  • Zins- und Währungssicherungsgeschäfte
  • Bankbestätigungen zu Ablösebeträgen und Löschungsbewilligungen
  • Fördermittel- und Zuschussbescheide mit Zweckbindungen und Restlaufzeiten

14Gesellschaft (bei Share Deal)

  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung in aktueller Fassung
  • Handelsregisterauszug und offene Registeranmeldungen
  • Lückenlose Kette der Anteilsübertragungen und aktuelle Gesellschafterliste
  • Gesellschafterbeschlüsse, Geschäftsordnung, Prokuren, Protokolle der Geschäftsführung
  • Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre
  • Steuerbescheide und Berichte der Betriebsprüfung
  • Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
  • Verträge mit Steuerberatung, Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung
  • Anteilseignerhistorie zur Beurteilung grunderwerbsteuerlicher Fristen und Schwellen
  • Nachweise zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung und zu Verlustvorträgen
  • Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Unterlagen der Geldwäscheprüfung
  • Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Versorgungszusagen und Übersicht der Beschäftigten der Objektgesellschaft

15Rechtsstreit, Historie und Datenraum-Administration

  • Übersicht anhängiger und angedrohter Verfahren mit Streitwert, Sachstand und Rückstellung
  • Schriftsätze, Urteile und Vergleiche
  • Behördenkorrespondenz zu Auflagen und Ordnungsverfügungen
  • Frühere, überholte Gutachten und Bewertungen
  • Altverträge und ausgelaufene Vereinbarungen mit fortwirkenden Ansprüchen
  • Vollständigkeitsmatrix je Kapitel mit Stand, Quelle, Verantwortlichem und Bearbeitungsstand
  • Q&A-Protokoll mit Fragen, Antworten und Veröffentlichungszeitpunkt
  • Aktivitätsprotokoll und Index zum Abschlussstichtag
  • Abschlussarchiv des Datenraums für Verkäufer, Käufer und beteiligte Berater
Zuschnitt

Wie tief muss der Index sein?

Nicht jeder Anlass verlangt den vollständigen Baum. Entscheidend ist, dass der gewählte Ausschnitt in sich vollständig ist und die Auswahl bewusst getroffen wurde.

AnlassUmfangAufwand
Erstansprache vor VertraulichkeitsvereinbarungObjektdatenblatt, Lageplan, Fotos, Mieterliste in aggregierter Form, Eckdaten zur Ertragslage. Zwei bis drei Kapitel, keine personenbezogenen Daten, keine Vertragsdokumente.Gering. Der Aufwand hängt davon ab, ob Stammdaten und Mieterliste vorliegen; ohne Beschaffungsaufwand ist dieser Ausschnitt kurzfristig aufgesetzt.
Red-Flag-Due-DiligenceGrundbuch mit Urkunden, Baurecht und Genehmigungslage, Mietverträge der größten Mieter, Brandschutz, Altlasten, Finanzierungssicherheiten. Etwa sechs Kapitel in reduzierter Tiefe.Mittel. Der Aufwand liegt in der Auswahl: Welche Position ist wertrelevant, welche ist Beiwerk.
Vollständige Due DiligenceAlle fünfzehn Kapitel, alle Nachträge, Bezugsurkunden zu jeder Grundbucheintragung, Prüf- und Wartungsdokumentation, ESG-Daten über drei Jahre.Hoch. Der überwiegende Teil entfällt nicht auf das Sortieren, sondern auf die Beschaffung fehlender Unterlagen bei Ämtern, Verwaltern und Dienstleistern.
Portfolio-TransaktionIdentischer Kapitelbaum je Objekt, darüber ein übergreifendes Kapitel mit konsolidierter Mieterliste, Rahmenverträgen, Struktur der Objektgesellschaften und Kaufpreisallokation.Hoch, aber mit sinkendem Grenzaufwand. Die Struktur wird einmal definiert und dann repliziert. Kritisch sind Objektkennungen und einheitliche Benennung.
Dauerdatenraum für den BestandAlle Kapitel, ergänzt um Prüffristen, laufendes Reporting, Budget- und Forecast-Zyklen sowie ESG-Zeitreihen. Dokumente werden fortgeschrieben statt eingefroren.Anfangs hoch, danach laufend gering. Aus einem gepflegten Bestand lässt sich der Transaktionsindex zusammenstellen, ohne neu zu sammeln.
Refinanzierung oder BeleihungSchwerpunkt auf Ertrag, Sicherheiten und Substanz: Mieterliste, Mietverträge, Grundbuch, Bewertung, Versicherungen, Bau- und Zustandsunterlagen, Betriebskosten.Mittel. Der Zuschnitt folgt der Unterlagenliste des Finanzierers; sie ersetzt in diesem Fall die freie Indexgestaltung.
Varianten

Wo der Index vom Standardbaum abweicht

Die Objektebene bleibt in allen Varianten gleich. Was sich ändert, sind die Ebenen darüber und darunter.

Share Deal

Die Objektebene bleibt unverändert vollständig, darüber kommt die Gesellschaftsebene. Die Dokumente dazu stehen in Kapitel 14. Was sich ändert, ist die Prozesslogik: In der Praxis wird zweistufig geöffnet.

  • Objektebene in Phase eins, Gesellschaftsebene nach dem Term Sheet
  • Separate Zugriffsrechte für Steuer- und Gesellschaftsdaten
  • Engerer Empfängerkreis auf der Gesellschaftsebene, je Gruppe dokumentiert
  • Steuerliche Unterlagen häufig erst nach gesonderter Freigabe durch den Verkäufer
  • Eigene Q&A-Stränge für Objekt- und Gesellschaftsfragen

Portfolio

Die erste Indexebene ist das Objekt, nicht das Kapitel. Der komplette Baum wiederholt sich je Objekt, darüber steht ein Kapitel für alles Übergreifende. Uneinheitliche Objektstrukturen führen regelmäßig zu Rückfragen der Käuferseite.

  • Feste Objektkennung und Namenskonvention vor dem ersten Upload
  • Konsolidierte Mieterliste, Portfolioübersicht und Cashflow-Modell im übergreifenden Kapitel
  • Portfolioweite Rahmenverträge für Versicherung, Verwaltung und Facility Management
  • Vollständigkeitsmatrix Objekt gegen Dokumentklasse als Steuerungsinstrument
  • Regelung für Objektabgänge und selektive Käuferauswahl während des Prozesses

Projektentwicklung und Forward Deal

Der Schwerpunkt verschiebt sich vom Bestand auf Fertigstellungs-, Kosten- und Terminrisiko. Kapitel zu Bestandsunterlagen schrumpfen, Kapitel zu Bauvertrag und Sicherheiten wachsen.

  • Genehmigungsstatus mit offenen Nebenbestimmungen, Rechtskraft und Nachbarklagen
  • Generalunternehmervertrag mit Leistungssoll, Nachtragsregelung, Terminen und Vertragsstrafen
  • Kostenverfolgung nach DIN 276, Bauzeitenplan und Baufortschrittsberichte
  • Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, Fertigstellungsgarantien
  • Vorvermietungsstand, Mietgarantien des Verkäufers, Ausbaustandards
  • Abnahmeprozedere, Mängelmanagement und Übergang der Gewährleistungsansprüche

Verkauf aus einem Fondsvermögen

Die Objektebene ist unverändert. Vollzug und Zeitplan hängen zusätzlich an Unterlagen der Fondsebene, die im Standardbaum nicht vorkommen und früh eingeplant werden sollten.

  • Anlagebedingungen und Zweckbestimmung des Sondervermögens
  • Eigentums- und Treuhandverhältnisse, Vertretungs- und Verfügungsbefugnis der Kapitalverwaltungsgesellschaft
  • Zustimmung der Verwahrstelle nach KAGB
  • Wertermittlungen der externen Bewerter mit Stichtagen
  • Beschlüsse des Anlage- oder Investitionsausschusses
  • Auslagerungs- und Asset-Management-Verträge

Verwertung aus der Insolvenz

Die Unterlagenlage ist typischerweise lückenhaft, die Haftung des Verwalters eingeschränkt. Der Index bildet deshalb neben den Objektunterlagen vor allem die Vollzugsvoraussetzungen ab.

  • Eröffnungsbeschluss und Bestellungsurkunde
  • Objektbezogener Auszug aus dem Masseverzeichnis nach § 151 InsO
  • Zustimmung des Gläubigerausschusses zur freihändigen Veräußerung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO
  • Vereinbarungen mit absonderungsberechtigten Grundpfandgläubigern und Pfandfreigaben
  • Laufende Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren
  • Masseverbindlichkeiten aus dem Objekt
  • Dokumentierte Lückenliste zum Stand der Verkäuferunterlagen

Bestandsdatenraum

Nicht Deal-getrieben, sondern am Lebenszyklus orientiert: Ankauf, Betrieb, Umbau, Verkauf ohne Neuaufbau beim Phasenwechsel. Statt reiner Ordnerlogik arbeiten wir mit Dokumentklassen und Merkmalen. Der Datenraum ersetzt kein handels- oder steuerrechtliches Archiv.

  • Wir führen je Dokument Objekt, Klasse, Gültigkeit, Vertragspartner und Status mit
  • Prüf-, Wartungs-, Kündigungs- und Optionsfristen werden in einer gepflegten Übersicht geführt
  • Verbrauchs- und ESG-Kennzahlen schreiben wir als Zeitreihe über mehrere Berichtsjahre fort
  • Aufbewahrungs- und Löschregeln je Dokumentart, abgeleitet aus Ihren handels- und steuerrechtlichen Fristen (§ 257 HGB, § 147 AO) und Ihrem Löschkonzept
  • Steht ein Verkauf an, stellen wir die transaktionsrelevanten Unterlagen aus dem Bestand zusammen
Praxis

Die häufigsten Lücken

Diese Positionen fehlen erfahrungsgemäß am häufigsten. Sie sind nach Wirkung auf den Prozess geordnet.

Umsetzung

Wie wir den Index aufsetzen

Am Anfang steht eine Vollständigkeitsmatrix: jedes Kapitel, jede erwartete Dokumentklasse, dazu Status, Quelle und Verantwortlicher. Diese Matrix ist das eigentliche Arbeitsmittel. Sie zeigt in jeder Woche, welche Position noch offen ist, wer sie beschafft und ob eine Behörde, ein Verwalter oder ein Dienstleister die Quelle ist. Am Ende wird sie selbst Teil des Datenraums und dient als Nachweis, was zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt wurde.

Dateien werden einheitlich benannt, bevor sie hochgeladen werden: Kapitelnummer, Objektkennung, Dokumentklasse, Vertragspartner und das Datum des Dokuments, nicht das des Scans. Ein Mietvertrag ohne Nachträge wird als solcher gekennzeichnet, damit später niemand annimmt, die Kette sei vollständig. Bei Portfolios wird die Konvention einmal festgelegt und für jedes Objekt identisch angewendet, damit sich Objekte nebeneinander vergleichen lassen.

Neue Fassungen ersetzen alte nicht stillschweigend. Wir legen sie als Version an, die alte Fassung bleibt sichtbar und datiert. Das ist wichtig, weil eine spätere Diskussion darüber, welcher Stand wann im Datenraum lag, ohne diese Historie nicht zu führen ist. Das Aktivitätsprotokoll hält dazu Zugriff, Herunterladen und Rechteänderung mit Zeitstempel und Benutzerkennung fest; es wird fortlaufend geführt und lässt sich exportieren.

Der Datenraum ersetzt kein handels- oder steuerrechtliches Archiv. Aufbewahrungs- und Löschfristen je Dokumentart geben Sie vor, abgeleitet aus Ihren Pflichten nach § 257 HGB und § 147 AO sowie Ihrem Löschkonzept; wir bilden sie technisch ab.

Personenbezogene Angaben in Mietverträgen, Mieterlisten und Korrespondenz schwärzen wir vor Freigabe der ersten Phase, soweit Sie das so entscheiden. Üblich ist, in Phase eins mit pseudonymisierten Mieterbezeichnungen zu arbeiten und die ungeschwärzten Fassungen erst einem engeren Kreis zu öffnen. Wir setzen diese Entscheidung technisch um und dokumentieren, welche Fassung welcher Gruppe zugänglich war. Ob und in welchem Umfang geschwärzt wird, entscheiden Sie beziehungsweise Ihre Rechtsberatung; wir beraten dazu nicht rechtlich.

Vor der Freigabe prüfen wir den Datenraum aus der Perspektive der Gegenseite: Wir melden uns mit einem Testzugang jeder Gruppe an und sehen nach, was diese Gruppe tatsächlich sieht. Erst danach geht der Datenraum an die erste Bietergruppe.

Fragen

Häufige Fragen zum Index

Müssen Sie der marktüblichen Gliederung folgen?

Eine verbindliche Vorgabe gibt es nicht. In institutionellen Prozessen ist ein weitgehend einheitlicher Aufbau üblich; eine vertraute Gliederung reduziert Rückfragen, weil offene Positionen sofort sichtbar sind. Eine eigene Struktur ist möglich, erfordert aber Erklärung und provoziert breitere Nachfragen.

Sie haben nicht alle Unterlagen. Sollten Sie mit dem Datenraum warten?

Nein. Ein Datenraum mit ausgewiesenen Lücken ist besser als ein später Datenraum ohne Lücken. Wir legen den vollständigen Baum an, kennzeichnen die offenen Positionen und arbeiten sie parallel zum laufenden Prozess nach. Offene Positionen, die im Index ausgewiesen sind, lassen sich abarbeiten. Unterlagen, deren Fehlen niemand bemerkt, werden im Kaufvertrag über Garantien abgesichert.

Wann sollte der Datenraum stehen?

Als Orientierung: rund vier Wochen vor der Marktansprache. In dieser Zeit werden Auskünfte bei Ämtern eingeholt, Verwalterunterlagen zusammengeführt und Nachtragsketten geprüft. Die Beschaffung ist der langsamste Teil, nicht das Hochladen. Bei Portfolios und bei Objekten mit langer Historie planen wir mehr Vorlauf ein.

Wie gehen Sie mit Mieterdaten in der ersten Phase um?

Wir setzen die Trennung über getrennte Dokumentfassungen und Zugriffsgruppen um und dokumentieren, welche Fassung welcher Gruppe zugänglich war. Das übliche Vorgehen ist im Abschnitt zur Umsetzung beschrieben. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den wir vor dem Hochladen mit Ihnen schließen, regelt unser Verhältnis zu Ihnen als Betreiber des Datenraums. Welche personenbezogenen Angaben Bietern offengelegt werden, entscheiden Sie als Verantwortlicher beziehungsweise Ihre Rechtsberatung.

Lässt sich der Transaktionsindex aus einem bestehenden Datenraum ableiten?

Ja, wenn der Bestand mit Dokumentklassen und Merkmalen geführt wird. Dann stellen wir die transaktionsrelevanten Unterlagen aus dem Bestand zusammen und überführen sie in den Transaktionsbaum, statt sie neu zu sammeln. Genau dafür ist der Bestandsdatenraum gedacht. Ist der Bestand nur als Ordnerablage gewachsen, ist der Aufwand ähnlich hoch wie bei einem Neuaufbau, weil jedes Dokument einzeln zugeordnet werden muss.

STRATON Datenraum

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