Anwendungsfälle
Ein Datenraum ist kein Selbstzweck. Er hat in jedem Prozess eine andere Aufgabe: im Verkauf steuert er ein Bieterverfahren, im Bestand hält er die Objektakte über Jahre aktuell, in der Finanzierung liefert er die Unterlagen für Kreditprüfung und Beleihungswertermittlung. Alle sechs Fälle betreut dieselbe kleine Einheit. Wer den Datenraum aufsetzt, betreut ihn auch während des Prozesses; Ansprechpartner ist Tobias Streckel. Die folgenden Anwendungsfälle beschreiben, wie sich Index, Rechte und Abläufe unterscheiden und was wir dabei übernehmen.
Sechs Einsatzfelder, eine Plattform
Die Technik bleibt gleich. Unterschiedlich sind Index, Rechtekonzept, Phasenlogik und der Umfang der Betreuung.
Die Unterscheidung ist nicht akademisch. Ein Transaktionsdatenraum ist auf einen Stichtag gebaut. Er wird vollständig aufgesetzt, für einen begrenzten Kreis geöffnet, in Phasen erweitert und nach dem Abschluss archiviert. Ein Dauerdatenraum im Asset Management verhält sich umgekehrt. Er lebt über Jahre, wächst mit dem Objekt, hat wechselnde Nutzer und muss jederzeit in einen Verkaufsdatenraum überführbar sein.
Wer diese Logik nicht zu Beginn festlegt, baut den Datenraum später ein zweites Mal. Der häufigste Fall in der Praxis ist ein gewachsenes Archiv im Bestand, das beim Verkauf nicht verwendbar ist, weil Struktur, Benennung und Vollständigkeitsstand nicht zum erwarteten Index passen. Wir klären deshalb vor dem ersten Upload, welchem Zweck der Datenraum dient, welcher Index gilt und wie die Rechte geschnitten werden.
In allen Fällen gilt dieselbe Grundlage. Betrieb auf eigener Infrastruktur in einem Rechenzentrum in Deutschland, keine US-Cloud, keine Weitergabe in Drittstaaten. Verschlüsselung im Transport und ruhend, Rechtevergabe nach dem Need-to-know-Prinzip, Wasserzeichen, Volltextsuche mit OCR, Massen-Upload, Q&A-Modul, Index-Export. Dazu ein fortlaufend geführtes Aktivitätsprotokoll, das in der Anwendung ausschließlich lesend zur Verfügung steht und exportiert werden kann.
Betrieb und Verarbeitung der eingestellten Unterlagen erfolgen als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags; die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind dort beschrieben. Der Umfang unserer inhaltlichen Leistungen, etwa Indexaufbau, Zuordnung der Unterlagen, Vollständigkeitsmatrix und Begleitung des Q&A, wird im Dienstleistungsvertrag gesondert geregelt.
Transaktion: Ankauf, Verkauf und Due Diligence
Am Anfang steht die Frage nach der Transaktionsstruktur. Beim Asset Deal wird die Immobilie selbst übertragen. Der Index bildet die Liegenschaftsebene ab: Grundbuch und Baulasten, Genehmigungskette, technische Objektunterlagen, Mietverträge, Betriebskosten und Versicherungen. Beim Share Deal kommt die Gesellschaftsebene hinzu. Gesellschaftsvertrag, lückenlose Anteilskette, Gesellschafter- und Geschäftsführungsbeschlüsse, Jahresabschlüsse, Steuerbescheide und Betriebsprüfungsberichte, Darlehen und Sicherheiten. Beide Ebenen werden getrennt gehalten und getrennt freigegeben, weil sie unterschiedliche Prüfer und unterschiedliche Zeitpunkte haben.
Drei Kapitel bestimmen den Zeitplan häufiger als der Rest: Steuern, Umwelt und besondere Rechtsverhältnisse am Grundstück. Beim Share Deal tritt die grunderwerbsteuerliche Historie hinzu, die seit der Reform zum 1. Juli 2021 den Kern der Strukturprüfung bildet. Bei Erbbaurechten hängt zudem die Finanzierung an Unterlagen, die im Bestandsarchiv oft fehlen. Welche Kapitel im Einzelnen dazugehören, steht nebenan; die rechtliche und steuerliche Bewertung bleibt bei Ihren Beratern.
Der Prozess läuft in Phasen. Nach Teaser und NDA erhält der Bieterkreis zunächst einen reduzierten Satz an Unterlagen für die Red-Flag-Prüfung: Mieterliste, Grundbuch, Baugenehmigung, Flächenaufstellung, Objektunterlagen. Erst nach dem indikativen Angebot folgt die Full Due Diligence mit den vollständigen Vertragsanlagen, der Gesellschaftsebene und den sensiblen Kapiteln. Jede Bietergruppe sieht ausschließlich ihren eigenen Bereich; die Gruppen sind untereinander nicht sichtbar, auch nicht im Q&A.
Wir bauen den Index nach der im deutschen Markt üblichen immobilienwirtschaftlichen Gliederung auf und ergänzen die Kapitel, die ein Index aus 2015 nicht kennt: ESG und Energie, Betriebskostenhistorie, Versicherungsschadenverlauf. Vor der Marktansprache erstellen wir eine Vollständigkeitsmatrix, die dokumentiert, was vorliegt, was nachgefordert wird und was es zu diesem Objekt bewusst nicht gibt. Diese Liste steuert den Prozess: Lücken werden vor der Marktansprache sichtbar und nicht erst im laufenden Q&A. Für die Beurkundung stellen wir den Datenraumstand in der Fassung bereit, auf die der Kaufvertrag Bezug nimmt, und dokumentieren ihn im Archiv.
- Aufbau des Index nach Asset Deal oder Share Deal, bei Portfolios mit einheitlichem Objektbaum und übergeordnetem Portfoliokapitel
- Steuerliche Objektunterlagen: Umsatzsteueroption je Mietverhältnis nach § 9 UStG, Berichtigungsbögen nach § 15a UStG, Unterlagen zur Geschäftsveräußerung im Ganzen, Grundsteuer-Feststellungs- und Messbescheide, Grunderwerbsteuerbescheid des letzten Erwerbs
- Grunderwerbsteuerliche Historie beim Share Deal: Anteilsübertragungen der letzten zehn Jahre, Gesellschafterlisten mit Zeitachse, Anzeigen nach § 19 GrEStG sowie die Unterlagen zur Beurteilung der Schwellen nach § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG
- Umwelt und Boden: Auskunft aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster, Boden- und Baugrundgutachten, Kampfmittelfreiheit, Schadstoffkataster (Asbest, PCB, KMF) mit Sanierungs- und Entsorgungsnachweisen
- Bei Erbbaurechten: Erbbaurechtsvertrag mit Nachträgen, Erbbaugrundbuch, Erbbauzins und Anpassungsregelung, Heimfall- und Zustimmungsvorbehalte, Zustimmung des Erbbaurechtsgebers zu Veräußerung und Belastung, Stillhalte- und Vorrangerklärungen für die Finanzierung
- Bietergruppen mit getrennten Rechten, Wasserzeichen auf allen Dokumenten, Steuerung von Druck- und Downloadrechten je Gruppe
- Schwärzung beziehungsweise Pseudonymisierung personenbezogener Mieterdaten nach Ihrer Vorgabe; die ungeschwärzten Fassungen geben wir erst nach Ihrer Freigabe und für den von Ihnen bestimmten Kreis frei
- Abschluss mit Index-Export und signiertem Datenraum-Archiv als Dokumentation des offengelegten Stands zum Signing, bei Bedarf ergänzt um ein Nachtragsarchiv zum Closing
Asset Management: der Dauerdatenraum über den Lebenszyklus
Der Dauerdatenraum folgt einer anderen Logik als der Transaktionsdatenraum. Er ist nicht auf einen Stichtag optimiert, sondern auf Fortschreibung. Nachträge zu Mietverträgen, aktualisierte Prüfberichte, jährliche Betriebskostenabrechnungen, geänderte Dienstleisterverträge und laufende ESG-Daten werden dort eingestellt, wo sie fachlich hingehören, und nicht in einem Ordner mit Jahreszahl abgelegt. Entscheidend sind Metadaten: Objektkennung, Dokumentklasse, Gültigkeit von und bis, Vertragspartner, Status und Vertraulichkeitsstufe.
Damit lassen sich Aufgaben abbilden, die ein reines Laufwerk nicht leisten kann. Prüffristen aus der Betreiberverantwortung werden sichtbar, weil zu jedem Prüfbericht ein Gültigkeitsende hinterlegt ist. Kündigungs- und Optionsfristen aus Miet- und Dienstleisterverträgen lassen sich auswerten. Und der Exit wird vorbereitet, ohne dass ein neuer Datenraum entsteht: Über die Kennzeichnung der Dokumentklassen erzeugen wir aus dem laufenden Datenraum den Transaktionsindex und sehen, welche Kapitel für einen Verkauf noch fehlen.
Der zweite wiederkehrende Anlass ist der Wechsel des Managers. Beim Wechsel des Property oder Asset Managers ist der Datenraum der Übergabepunkt. Der abgebende Dienstleister spielt seine Unterlagen ein, die Vollständigkeit wird gegen den Katalog geprüft, der neue Dienstleister erhält Zugriff mit eigenen Rechten, der bisherige verliert ihn zum Stichtag. Das Aktivitätsprotokoll dokumentiert, wer wann welche Unterlagen eingestellt und abgerufen hat. Für Mieterakten gilt eine eigene Löschlogik, getrennt von den Aufbewahrungsfristen der übrigen Unterlagen; die Fristen und Kriterien geben Sie vor.
Eine Abgrenzung gehört dazu. Der Datenraum ist die führende Objektakte für die Steuerung des Bestands. Er ersetzt kein Buchführungs- oder Archivsystem; die Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen nach den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben bleibt Sache des Unternehmens.
- Führende Objektakte je Liegenschaft mit einheitlicher Struktur über das gesamte Portfolio hinweg
- Bei Wohnungs- und Teileigentum: Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung, Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG, Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen, Stand der Erhaltungsrücklage, Verwaltervertrag und beschlossene Maßnahmen
- Vertrags- und Fristenübersicht aus Miet-, Dienstleister- und Wartungsverträgen, bei Erbbaurechten einschließlich der Termine für die Erbbauzinsanpassung
- Prüf- und Wartungsdokumentation zur Betreiberverantwortung mit hinterlegten Gültigkeitszeiträumen
- Laufendes Reporting, Budgets, Wirtschaftspläne und Ist-Kosten mehrerer Jahre an einer Stelle
- ESG- und Verbrauchsdaten als Zeitreihe je Medium, einschließlich Energieausweisen und Sanierungsplanung
Finanzierung: Beleihung, Konsortium und Covenant-Reporting
In der Ankaufsfinanzierung stellt der Darlehensnehmer der Bank dieselben Objektunterlagen zur Verfügung wie dem Käufer, aber mit anderer Gewichtung. Für die Beleihungswertermittlung zählen zunächst Mietvertragsdokumentation, Flächenaufstellung nach anerkannter Berechnung, Bestandspläne und Baugenehmigung mit Nutzungsstand. Hinzu kommen technische Zustandsbewertung mit CapEx-Prognose und Versicherungsnachweise. Ein eigener Punkt ist die Grundbuchsituation mit sämtlichen Bezugsurkunden zu Abteilung II. Fehlt eine Bewilligungsurkunde zu einer eingetragenen Dienstbarkeit, steht das Gutachten still.
Bei Konsortialfinanzierungen ändert sich die Rechtestruktur. Der Arrangeur führt den Prozess, die Konsorten und deren Berater arbeiten in abgegrenzten Gruppen. Fragen laufen über das Q&A und nicht über verteilte Mailverläufe, sodass der Stand der Beantwortung erkennbar bleibt.
Nach der Auszahlung endet der Datenraum nicht. Der Unterlagenbestand wird fortgeschrieben, und das Covenant-Reporting bekommt einen festen Platz: Zins- und Kapitaldienstdeckung, Beleihungsauslauf, Mieterlisten zum Stichtag, Leerstands- und Vermietungsberichte, Jahresabschlüsse und Compliance-Bestätigungen. Der Darlehensnehmer stellt je Berichtsperiode ein, der Kreditgeber greift lesend zu. Das Aktivitätsprotokoll dokumentiert Zeitpunkt und Umfang der Bereitstellung. Die Kreditakte selbst führt das Institut.
- Aufbau des Unterlagenbestands nach dem Anforderungskatalog des jeweiligen Finanzierers, getrennt nach Objekt, Gesellschaft und Sicherheiten; die Kreditakte selbst führt das Institut
- Beleihungsunterlagen für die Wertermittlung: Mietvertragskette, Flächennachweise, Bestandspläne, technische Zustandsbewertung
- Grundbuchunterlagen einschließlich sämtlicher Bezugsurkunden zu Abteilung II, bei Erbbaurechten mit Stillhalte- und Vorrangerklärungen
- Sicherheitenordner mit Grundschuldbestellung, Sicherungszweckerklärung, Abtretungen, Verpfändungen und Bürgschaften
- Getrennte Gruppen für Arrangeur, Konsorten und deren Berater; Erweiterung bei Syndizierung ohne Neuaufbau
- Wiederkehrende Ablage für das Covenant-Reporting je Quartal oder Jahr, mit Leseberechtigung für den Kreditgeber
- Bereitstellung derselben Unterlagen an mehrere Häuser bei Prolongation oder Umfinanzierung, ohne erneute Aufbereitung
Projektentwicklung: Bauakte, Nachträge und Übergabe an den Bestand
Die Bauakte ist umfangreicher und volatiler als eine Bestandsakte. Genehmigungsstand mit Auflagen und Nebenbestimmungen, Tekturen, Bauvorbescheide, städtebauliche und Erschließungsverträge bilden die rechtliche Basis. Daneben laufen Projektkalkulation, Kostenverfolgung nach DIN 276, Bauzeitenplan sowie Baufortschritts- und Monitoringberichte. Bei einem Forward Deal prüft der Käufer genau diese Ebene, ergänzt um Vorvermietungsstand, unterschriebene Mietverträge und die Bonität des Generalunternehmers.
Ein eigener Bereich gehört dem Nachtragsmanagement. Nachträge, Bedenkenanmeldungen, Behinderungsanzeigen, Terminverschiebungen und Pönalen entscheiden über das wirtschaftliche Ergebnis und sind später Gegenstand der Prüfung durch Käufer, Finanzierer und Wirtschaftsprüfer. Wir legen sie mit Datum, Status und Bezug zum jeweiligen Gewerk ab, sodass die Kette aus Anmeldung, Prüfung, Beauftragung und Abrechnung nachvollziehbar bleibt.
Der kritische Moment ist die Übergabe an den Bestandshalter. Abnahmeprotokolle, Mängellisten mit Erledigungsnachweis, Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Wartungsverträge müssen vollständig übergehen. Vor allem gilt das für den Gewährleistungsspiegel mit den vertraglich maßgeblichen Fristen, also § 634a BGB beziehungsweise § 13 Abs. 4 VOB/B bei Einbeziehung der VOB/B, und für die zugehörigen Bürgschaften. Wir übernehmen die Fristen aus den Verträgen und machen sie auswertbar; die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihren Beratern. Hier entstehen die späteren Verluste: Laufende Gewährleistungsansprüche werden faktisch wertlos, wenn niemand mehr weiß, wann sie enden und wer sie hält. Wir führen die Bauakte deshalb so, dass sie am Tag der Übergabe ohne Umbau zur Bestandsakte wird.
- Genehmigungsakte mit Baugenehmigung, Auflagenstatus, Tekturen, Nebenbestimmungen und Erfüllungsnachweisen
- Baugrund und Umwelt: Baugrund- und Bodengutachten, Auskunft aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster, Kampfmittelfreiheit, Schadstoffkataster mit Sanierungs- und Entsorgungsnachweisen
- Projektsteuerung: Kalkulation, Kostenverfolgung nach DIN 276, Terminplan, Baufortschritts- und Monitoringberichte
- Bauverträge mit Leistungssoll, Vergütungsregelungen, Pönalen, Nachunternehmerliste und Planerverträgen
- Sicherheiten: Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, Fertigstellungsgarantien, Sicherheitseinbehalte
- Abnahme und Mängelmanagement mit Erledigungsnachweisen, Revisionsunterlagen und Wartungsdokumentation
Restrukturierung und Insolvenz: Verwertung unter Zeitdruck
Die Ausgangslage unterscheidet sich grundlegend vom geordneten Verkauf. Unterlagen liegen verteilt bei Verwaltung, Steuerberater, Banken und ehemaligen Dienstleistern, Ansprechpartner sind nicht mehr im Unternehmen, und für die Bestandsaufnahme gilt ein enger Zeitrahmen. Der erste Schritt ist deshalb keine Vermarktung, sondern Sichtung: Was existiert, was fehlt, was muss bei Dritten angefordert werden. Wir bauen dafür einen Aufnahmebereich mit Massen-Upload und Volltextsuche über gescannte Altunterlagen, aus dem heraus die Zuordnung zum Objektindex erfolgt.
Auf dieser Grundlage entsteht die Verwertungsseite. Für die Verwertung selbst gelten dieselben Mechanismen wie bei jeder Transaktion: getrennte Bietergruppen, gestufte Freigabe, Q&A mit Fristen. Der Unterschied liegt in der Aufklärung über den Aktenstand, der offen dokumentiert wird, statt Vollständigkeit zu suggerieren.
Der dritte Strang ist die Information der Beteiligten. Gläubigerausschuss, absonderungsberechtigte Banken und Sachverständige benötigen unterschiedliche Ausschnitte derselben Unterlagen. Diese Ausschnitte lassen sich trennen und jeweils lesend bereitstellen. Das Aktivitätsprotokoll hält fest, wem wann welche Information zugänglich war. Nach Abschluss der Verwertung bleibt ein signiertes Archiv, das den offengelegten Stand dokumentiert.
- Aufnahmebereich für verstreute Altunterlagen mit Massen-Upload, OCR und Volltextsuche vor der Zuordnung
- Aufbau des Objektindex aus dem vorgefundenen Material, mit offener Dokumentation der Lücken
- Unterlagen für Masseverzeichnis und Zuordnung: Grundbuchstand, Belastungen, Absonderungsrechte, Miet- und Pachtverhältnisse, laufende Verträge, offene Forderungen
- Abschluss mit Index-Export und signiertem Archiv für die Verfahrensakten
Fonds und Anlegerreporting: Ankaufsprüfung, Gremien, Verwahrstelle
Der Datenraum begleitet den Zyklus eines Fondsobjekts von der Ankaufsprüfung an. Für die Vorlage im Anlageausschuss werden Objektunterlagen, Bewertungsgrundlagen, Business Plan und die Ergebnisse der Due Diligence in einer nachvollziehbaren Fassung bereitgestellt. Die Ausschussmitglieder erhalten einen eigenen, lesenden Bereich mit Wasserzeichen. Sitzungsunterlagen, Beschlussvorlagen und Protokolle liegen dort in einer Reihenfolge, die auch Jahre später verständlich bleibt.
Im laufenden Betrieb bündelt der Datenraum die Unterlagen, die regelmäßig von mehreren Seiten angefordert werden. Die externen Bewerter benötigen Mieterliste, Vertragsanlagen, Flächennachweise und Instandhaltungsplanung zu jedem Bewertungsstichtag. Die Verwahrstelle benötigt die Unterlagen für das Eigentumsverzeichnis und für zustimmungspflichtige Geschäfte nach den §§ 83, 84 KAGB, etwa bei Erwerb, Veräußerung und Belastung sowie bei Änderungen von Erbbaurechtsverträgen. Der Abschlussprüfer greift auf denselben Unterlagenbestand zu. Werden diese Anforderungen einmal sauber strukturiert, lassen sich die Unterlagen zu jedem Stichtag aus dem Datenraum bereitstellen, statt sie erneut per Mail zusammenzustellen.
Für das Anlegerreporting entsteht ein eigener Bereich je Berichtsperiode: Quartals- und Jahresberichte, Objektberichte, Bewertungsergebnisse, Mitteilungen an die Anleger. Die Zugriffsrechte werden je Anleger oder Anlegergruppe vergeben, sodass jeder ausschließlich die ihn betreffenden Unterlagen sieht. Auslagerungen an Property Manager und andere Dienstleister lassen sich abbilden, indem diese in abgegrenzten Bereichen arbeiten und ihre Lieferungen im Aktivitätsprotokoll dokumentiert sind. Der Datenraum liefert damit die Dokumentation; die aufsichtsrechtliche Bewertung der Prozesse bleibt Sache der Gesellschaft und ihrer Berater.
- Ankaufsakte und Entscheidungsvorlage für den Anlageausschuss, mit nachvollziehbar dokumentierter Beschlussgrundlage
- Eigener Gremienbereich für Anlageausschuss und Beirat mit Sitzungsunterlagen, Vorlagen und Protokollen
- Abgegrenzter Zugang für die Verwahrstelle einschließlich der Vorlagen für zustimmungspflichtige Geschäfte
- Anlegerreporting je Berichtsperiode mit Rechtevergabe je Anleger oder Anlegergruppe
- Dokumentierte Zulieferung ausgelagerter Dienstleister in abgegrenzten Bereichen
- Einheitliche Objektstruktur über alle Fondsobjekte, damit Ankauf, Bestand und Verkauf denselben Aufbau nutzen
Fragen zu den Anwendungsfällen
Können wir mit einem Anwendungsfall beginnen und später erweitern?
Ja. Der häufigste Weg beginnt mit einem einzelnen Verkaufs- oder Finanzierungsprozess. Wird der Datenraum von Anfang an nach der immobilienwirtschaftlichen Gliederung aufgebaut, lässt er sich danach ohne Umbau als Dauerdatenraum weiterführen. Der Weg funktioniert auch umgekehrt, siehe Asset Management.
Was passiert mit dem Datenraum nach Abschluss eines Prozesses?
Sie erhalten einen Index-Export und ein abgeschlossenes Datenraum-Archiv als signiertes Paket, das den Stand der offengelegten Unterlagen dokumentiert. Es tritt an die Stelle der früher üblichen Übergabe auf DVD oder USB-Datenträger. Zusätzlich lässt sich das Aktivitätsprotokoll exportieren. Der laufende Datenraum wird danach entweder geschlossen oder als Dauerdatenraum weitergeführt.
Wer richtet den Datenraum ein und wer betreut ihn während des Prozesses?
Wir. Der Datenraum wird von Immobilienfachleuten aufgesetzt, nicht von einem Support-Team ohne Objektbezug. Dazu gehören der Aufbau des Index, die Zuordnung der Unterlagen, die Vollständigkeitsmatrix, die Einrichtung der Gruppen und Rechte sowie die Begleitung des Q&A.
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