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Leistung

Der STRATON Datenraum

Ein virtueller Datenraum ist keine bessere Dateiablage. Er ist ein kontrolliertes Verfahren: Wer sieht welche Unterlage, ab wann, wie lange, und was davon bleibt nachvollziehbar dokumentiert. Diese Seite beschreibt, was unsere Plattform leistet und wie sie im Ankauf, im Verkauf und im laufenden Bestand eingesetzt wird.

Grundlagen

Was ein virtueller Datenraum ist – und was er nicht ist

Ein virtueller Datenraum ist eine Webanwendung, in der die Unterlagen zu einem Objekt, einem Portfolio oder einer Gesellschaft nach einer festen Systematik abgelegt und einzeln freigegeben werden. Der Zugriff wird nicht über einen Link erteilt, sondern über ein Berechtigungskonzept: je Nutzer, je Gruppe, je Ordner, je Dokument. Ansehen, Herunterladen und Drucken sind dabei getrennte Rechte. Jeder Vorgang wird mit Zeitstempel und Benutzerkennung protokolliert.

Allgemeine Dateiablagen und Kollaborationsplattformen sind für die tägliche Zusammenarbeit im eigenen Haus gebaut. Sie lösen die Aufgabe, Dateien synchron zu halten und gemeinsam zu bearbeiten. Eine Transaktion stellt andere Anforderungen: Es arbeiten mehrere fremde Parteien gleichzeitig am selben Bestand, sie dürfen nicht dasselbe sehen, sie sollen einander nicht sehen, und der Prozess muss nach Abschluss noch rekonstruierbar sein. Diese Anforderungen lassen sich in einer allgemeinen Ablage nur über Hilfskonstruktionen abbilden: getrennte Ordnerbäume, Kopien je Bieter, Freigabelinks per E-Mail. Solche Konstruktionen halten selten bis zum Vertragsschluss.

Der praktische Unterschied zeigt sich an vier Stellen. Erstens Nachweisbarkeit: Nach Vertragsschluss stellt sich regelmäßig die Frage, welche Unterlage wann für wen sichtbar war. Der Datenraum beantwortet sie aus dem Aktivitätsprotokoll; ein geteilter Ordner beantwortet sie nicht. Zweitens Rechte: Im Bieterverfahren erhalten die Parteien in Phase 1 einen anderen Umfang als in Phase 2, und einzelne Dokumente – etwa Mieterdaten mit Personenbezug – werden erst später oder in geschwärzter Fassung geöffnet. Drittens Q&A: Fragen der Gegenseite gehören nicht in E-Mail-Verteiler, sondern in einen geführten Prozess mit Zuständigkeit, Frist und dokumentierter Antwort. Viertens Weitergabekontrolle: Bildschirmansicht und PDF-Ausgaben tragen ein Wasserzeichen mit Benutzerkennung, so dass erkennbar bleibt, aus wessen Zugang ein Dokument stammt.

Hinzu kommt der Punkt, an dem sich unser Angebot von reinen Softwareanbietern unterscheidet: Wir liefern nicht nur die Anwendung, sondern die Struktur und die Betreuung dazu. Der Index folgt einer in der Immobilienwirtschaft üblichen Datenraumsystematik und wird von uns selbst aufgesetzt – aus über 20 Jahren Praxis in Fonds-, Portfolio- und Transaktionsmanagement sowie in der Bewertung. Sie erhalten keinen leeren Ordnerbaum mit Zugangsdaten, sondern einen vorbereiteten Datenraum, eine Liste der fehlenden Unterlagen und einen festen Ansprechpartner für die Laufzeit des Verfahrens.

Abgrenzung

Allgemeine Dateiablage und Datenraum im Vergleich

Beide Werkzeuge sind sinnvoll – für unterschiedliche Aufgaben. Die Gegenüberstellung beschreibt den typischen Funktionsumfang einer allgemeinen Ablage, nicht ein bestimmtes Produkt. Der tatsächliche Umfang hängt vom eingesetzten System, der Lizenz und der Konfiguration ab.

AnforderungAllgemeine DateiablageSTRATON Datenraum
EinsatzzweckLaufende Zusammenarbeit im eigenen Team, gemeinsames Bearbeiten von DateienBefristetes Verfahren mit mehreren externen Gegenparteien, oder Dauerablage für den Bestand
RechtevergabeAuf gemeinsames Bearbeiten ausgelegt; Berechtigungen sind je Ablage und Nutzer einzeln zu pflegenRolle je Nutzer und Gruppe, Vergabe bis auf Dokumentebene; Ansehen, Herunterladen und Drucken sind getrennte Rechte
Mehrere GegenparteienBerechtigungen sind je Ordner und Nutzer einzeln zu pflegen; ein Gruppen- und Phasenkonzept für konkurrierende Gegenparteien ist nicht vorgesehenBietergruppen sind voneinander getrennt und sehen einander im Datenraum nicht; jede Gruppe hat ihren eigenen Freigabestand
PhasensteuerungManuelles Verschieben und NeufreigebenFreigabe ganzer Kapitel zum Stichtag, etwa Öffnung der Phase 2 nach Eingang der indikativen Angebote
Nachweis der EinsichtProtokolle je nach System und Lizenz vorhanden, in der Regel für die Administration und nicht für die Übergabe an Dritte aufbereitetFortlaufendes Aktivitätsprotokoll mit Zeitstempel, Benutzer und Aktion, als PDF und CSV exportierbar
WeitergabekontrolleEine nutzerbezogene Kennzeichnung ausgegebener Dateien ist nicht der RegelfallWasserzeichen mit Benutzerkennung und Zeitstempel auf Bildschirmansicht und PDF-Ausgabe; Ansicht ohne Recht zum Herunterladen möglich
Fragen der GegenseiteE-Mail, Chat, Telefon; Antworten verteilen sich auf mehrere PostfächerQ&A-Modul mit Kategorien, zuständigem Bearbeiter, Frist, Freigabe und einheitlicher Veröffentlichung
StrukturDie Ordnerstruktur entsteht im Gebrauch; jeder Beteiligte legt an, wie er es gewohnt istVorbereiteter Index nach marktüblicher Datenraumsystematik, auf Objektart und Transaktionstyp zugeschnitten und gepflegt
AuffindbarkeitSuchumfang je nach System und Konfiguration unterschiedlich; keine Bindung der Suche an den freigegebenen BestandVolltextsuche über den gesamten für den Nutzer freigegebenen Bestand, Scans werden per OCR erschlossen
Abschluss und ÜbergabeOrdner wird kopiert, umbenannt oder gelöscht; der Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ist später schwer zu belegenAbschließendes Archiv mit Dokumentenbestand, Index, Q&A-Verlauf und Protokoll, signiert und mit prüfbaren Prüfsummen
Betrieb und DatenschutzJe nach Anbieter und Betriebsmodell unterschiedlich; bei Diensten aus Drittstaaten ist die datenschutzrechtliche Prüfung gesondert zu führenEigene Plattform auf eigener Infrastruktur in einem Rechenzentrum in Deutschland, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Funktionen

Was die Plattform kann

Die Funktionen gliedern sich in vier Bereiche: Aufbau und Befüllung, Zugriff und Schutz, Zusammenarbeit im Verfahren sowie Nachweis und Abschluss.

Index nach Immobilienlogik

Der Ordnerbaum folgt einer in der Immobilienwirtschaft üblichen Datenraumsystematik: Objekt und Recht (Grundbuchauszüge, Dienstbarkeiten, Baulasten – soweit im Land geführt, in Bayern als Dienstbarkeit im Grundbuch, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Erbbaurechtsvertrag), Bau und Technik, Vermietung, Bewirtschaftung, Versicherungen, Steuern, Gesellschaft beim Share Deal, Finanzierung (Darlehensverträge, Grundschulden, Lastenfreistellung, Change-of-Control), ESG und Energie sowie Bewertung. Zuschnitt nach Objektart, Asset Deal oder Share Deal, Einzelobjekt oder Portfolio.

Massen-Upload

Ganze Verzeichnisse und ZIP-Archive werden in einem Vorgang eingespielt und behalten dabei ihre Struktur. Bestehende Ablagen aus Verwaltung oder Buchhaltung lassen sich übernehmen, statt Datei für Datei neu zu sortieren.

Volltextsuche mit OCR

Gescannte Verträge, Bescheide und Pläne werden per Texterkennung erschlossen und sind danach durchsuchbar. Die Suche läuft über den gesamten für den Nutzer freigegebenen Bestand, nicht nur über Dateinamen.

Index-Export

Der vollständige Verzeichnisbaum lässt sich als Tabelle ausgeben – mit Pfad, Dokumentnummer, Dateiname, Stand und Freigabestatus. Diese Liste ist die übliche Grundlage für Anlagenverzeichnisse und Kaufvertragsanlagen.

Vollständigkeitsübersicht

Zu jedem Kapitel wird geführt, welche Unterlage vorliegt, welche angefordert ist und welche fehlt. Bei Portfolios als Matrix Objekt gegen Dokumentklasse. So ist jederzeit erkennbar, wo der Bestand noch nicht marktreif ist.

Rollen- und Rechtekonzept

Rechte werden je Datenraum, Ordner und Dokument nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit vergeben. Ansehen, Herunterladen und Drucken sind getrennt steuerbar. Nutzer lassen sich zu Gruppen bündeln, die dieselbe Sicht erhalten.

Bietergruppen und Phasen

Jede Gegenpartei bildet eine eigene Gruppe. Die Gruppen sehen einander im Datenraum nicht; über den Datenraum wird nicht offengelegt, wer sonst am Verfahren beteiligt ist. Zusätzliche Kapitel werden für alle Gruppen gleichzeitig oder gezielt für einzelne Gruppen geöffnet.

Zugang nur nach Vertraulichkeitsvereinbarung

Die Freischaltung erfolgt erst, wenn die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung vorliegt; sie wird je Nutzer hinterlegt. Der Beitritt weiterer Teammitglieder wird dokumentiert. Zugänge werden mit Verfahrensende gesperrt, die Löschung wird bestätigt.

Wasserzeichen

Bildschirmansicht und PDF-Ausgaben tragen ein dynamisches Wasserzeichen mit Benutzerkennung und Zeitstempel. Vertrauliche Unterlagen lassen sich auf reine Ansicht ohne Recht zum Herunterladen beschränken. Dateien, die im Originalformat benötigt werden – etwa die Mietaufstellung als Tabelle –, werden gesondert, einzeln und protokolliert freigegeben.

Zwei-Faktor-Authentisierung

Die Anmeldung mit zweitem Faktor steht allen Konten zur Verfügung und ist für Konten mit administrativen Rechten verpflichtend. Zugänge lassen sich befristen und jederzeit sofort entziehen.

Verschlüsselung

Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über TLS. Ruhende Daten werden verschlüsselt gespeichert. Die eingesetzten Verfahren halten wir im Auftragsverarbeitungsvertrag fest und legen sie auf Anfrage offen.

Betrieb in Deutschland

Eigene Plattform auf eigener Infrastruktur in einem Rechenzentrum in Deutschland. Keine US-Cloud, keine Verarbeitung in Drittstaaten. Den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO schließen wir vor dem ersten Upload.

Q&A-Modul

Fragen der Gegenparteien laufen in einem geführten Prozess: Kategorie, Zuständigkeit, Frist, Freigabe, Veröffentlichung. Antworten werden mit Bezug zum betroffenen Dokument abgelegt und bleiben Teil des Verfahrensbestands.

Fristen und Befristungen

Zugänge, Freigaben und einzelne Dokumente können mit einem Ablaufdatum versehen werden. Q&A-Fristen sind je Phase hinterlegt. Beteiligte werden über neue Dokumente und offene Punkte benachrichtigt.

Aktivitätsprotokoll

Jede Anmeldung, jeder Aufruf, jedes Herunterladen, jeder Upload und jede Rechteänderung wird mit Zeitstempel und Benutzerkennung festgehalten. Das Protokoll wird fortlaufend geführt und ist über die Anwendung nicht änderbar.

Auswertungen

Auswertungen zeigen, welche Gruppe welche Kapitel wie intensiv geprüft hat und wo Fragen entstehen. Für die Verkäuferseite ist das ein Frühindikator dafür, welche Themen in die Kaufpreisverhandlung kommen.

Datenraum-Archiv

Zum Abschluss erzeugen wir ein signiertes, offline lesbares Archiv mit Dokumentenbestand, Index, Q&A-Verlauf und Protokoll. Es geht an den von Ihnen bestimmten Kreis; der Umfang wird je Empfänger festgelegt.

Betrieb

Betrieb, Datenschutz und Lieferantenprüfung

Wir betreiben die Anwendung selbst. Es kommt keine US-Cloud zum Einsatz, und es findet keine Verarbeitung in Drittstaaten statt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO wird vor dem ersten Upload geschlossen. Zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen erhalten Sie eine Beschreibung; die eingesetzten Verfahren legen wir auf Anfrage offen.

Der Betrieb der Plattform erfolgt als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Beratungs- und Strukturierungsleistung – Aufbau des Index, redaktionelle Bearbeitung der Q&A, Vorbereitung von Schwärzungen, Statusberichte – wird davon vertraglich getrennt. Die Rollen werden im Vertrag ausdrücklich zugeordnet, damit Ihre Datenschutzabteilung eine klare Abgrenzung vorfindet.

Für beaufsichtigte Kunden stellen wir die vertraglichen Bausteine bereit, die deren Auslagerungs- und Dienstleistersteuerung verlangt: Auskunfts- und Prüfungsrechte für Kunde, Interne Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht, Angaben für das Informationsregister, geregelter Ausstieg mit vollständiger Datenrückgabe. Die aufsichtsrechtliche Einordnung des Bezugs nimmt Ihr Haus vor; wir liefern die dafür erforderlichen Angaben.

Wir sind eine kleine, spezialisierte Einheit. Das heißt: feste Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit, kurze Wege bei Rückfragen und keine wechselnden Bearbeiter im Verfahren. Es heißt zugleich, dass wir Umfang und Termine vorher mit Ihnen abstimmen.

  • Eigene Plattform, eigener Betrieb, Rechenzentrum in Deutschland
  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vor dem ersten Upload
  • Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lieferantenprüfung
  • Vertragliche Trennung von Plattformbetrieb und fachlicher Beratungsleistung
  • Auskunfts- und Prüfungsrechte für Kunde, Interne Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht
  • Angaben für das Informationsregister und geregelter Ausstieg mit Datenrückgabe
  • Feste Ansprechpartner ohne Bearbeiterwechsel während des Verfahrens
Berechtigungen

Rollen und Rechte im Detail

Rechte werden nicht pauschal vergeben, sondern rollenbezogen und je Ordner. Fünf Rollen decken die üblichen Verfahren ab; weitere lassen sich anlegen, etwa für finanzierende Banken oder technische Berater der Käuferseite.

Administrator

Die technische Verantwortung für den Datenraum. Diese Rolle liegt bei uns, auf Wunsch zusätzlich bei einer Person Ihres Hauses.

  • Sieht den vollständigen Bestand einschließlich noch nicht freigegebener Kapitel
  • Legt Nutzer, Gruppen und Rollen an, entzieht Zugänge und befristet sie
  • Definiert Index, Freigabestände und Phasen, führt Sammelfreigaben durch
  • Aktiviert Wasserzeichen, Sperren für das Herunterladen und Ablaufdaten
  • Ruft das vollständige Aktivitätsprotokoll ab und exportiert es
  • Kann Dokumente ersetzen und Versionsstände nachführen; alle Eingriffe sind protokolliert

Projektleitung Verkäuferseite

Die fachliche Steuerung des Verfahrens: Eigentümer, Asset Manager, M&A-Berater oder Insolvenzverwalter.

  • Sieht den vollständigen freigegebenen Bestand und den Status der offenen Punkte
  • Lädt Unterlagen hoch und ordnet sie dem Index zu
  • Entscheidet, welche Bietergruppe welches Kapitel und welche Phase erhält
  • Verantwortet die Q&A-Freigabe: Welche Antwort geht an wen und in welcher Fassung
  • Sieht Auswertungen zur Prüfungsintensität der einzelnen Gruppen
  • Gibt neue Nutzer der Gegenseite frei, üblicherweise nach dokumentiertem Beitritt zur Vertraulichkeitsvereinbarung

Bieter- und Käuferseite

Die prüfende Partei. Jede Gruppe erhält einen eigenen, gegen die anderen Gruppen abgeschotteten Zugang.

  • Sieht ausschließlich die für ihre Gruppe und Phase freigegebenen Kapitel
  • Sieht im Datenraum weder die anderen Gruppen noch deren Zugriffe; die Identität der übrigen Bieter und ihrer Berater bleibt verborgen
  • Kann Dokumente ansehen; Herunterladen und Drucken werden getrennt freigegeben, sensible Unterlagen bleiben auf die Ansicht beschränkt
  • Stellt Fragen über das Q&A-Modul mit Bezug zum konkreten Dokument
  • Kann eigene Teammitglieder zur Freigabe vorschlagen; angelegt werden sie nach Beitritt zur Vertraulichkeitsvereinbarung und Bestätigung durch die Verkäuferseite
  • Erhält Benachrichtigungen über neue Dokumente und beantwortete Fragen

Berater und Gutachter

Rechtsanwälte, Steuerberater, technische Berater, Bewertungssachverständige und finanzierende Banken – auf beiden Seiten.

  • Erhalten Zugriff nur auf ihr Fachkapitel, etwa Recht, Steuern, Technik oder ESG
  • Können der Gruppe zugeordnet werden, für die sie tätig sind, und teilen deren Sicht
  • Beantworten in der Rolle des Fachbearbeiters die ihnen zugewiesenen Q&A-Punkte, ohne selbst zu veröffentlichen
  • Arbeiten in der Regel ohne Recht zum Herunterladen; ein Export ist auf Freigabe möglich
  • Zugänge werden auf die Dauer des Mandats befristet und laufen automatisch aus

Verwahrstelle, Bewerter und Abschlussprüfer

Die wiederkehrenden Prüfrollen im regulierten Bestand, etwa bei Immobilien-Sondervermögen und bei Versicherern und Versorgungswerken.

  • Dauerhafter Lesezugang auf die für die jeweilige Prüfung erforderlichen Kapitel
  • Verwahrstelle: Zugriff auf Eigentums-, Rechts- und Erwerbsunterlagen für ihre Prüfung und Zustimmung nach den §§ 83, 84 KAGB
  • Externe Bewerter: Stichtagsstände auf Abruf für Ankauf und laufende Bewertung nach den §§ 216, 231 KAGB
  • Abschlussprüfer: Einsicht in die geprüften Kapitel mit nachvollziehbarem Stand zum Bilanzstichtag
  • Zugriffe werden protokolliert und lassen sich als Nachweis exportieren
  • In der Regel ohne Recht zum Herunterladen; Exporte werden einzeln freigegeben
Einsatzfelder

Ankauf, Verkauf, Bestand und Verwertung

Der Datenraum wird nicht nur im Verkauf eingesetzt. Aufbau, Rollen und Laufzeit unterscheiden sich je nach Aufgabe.

Im Ankauf

Ein eigener Käuferdatenraum neben dem Datenraum der Verkäuferseite.

  • Ablage der Prüfberichte aus Recht, Steuern, Technik und Bewertung an einer Stelle
  • Abgleich des erhaltenen Bestands gegen den eigenen Index, offene Punkte werden geführt
  • Aufbereitung für Investitionsvorlage und Gremienbeschluss, einschließlich Anlagenverzeichnis
  • Zugang für finanzierende Bank und externe Berater, jeweils auf ihr Kapitel begrenzt
  • Übernahme des Verkäuferbestands und des Abschlussarchivs nach Vollzug in die eigene Ablage

Im Verkauf

Der klassische Transaktionsdatenraum für ein strukturiertes Bieterverfahren.

  • Vorbereiteter Index, Befüllung und Liste der fehlenden Unterlagen vor der Marktansprache
  • Getrennte Bietergruppen mit eigenem Freigabestand je Phase
  • Geführter Q&A-Prozess mit Zuständigkeit, Frist und einheitlicher Veröffentlichung
  • Auswertungen zur Prüfungsintensität als Hinweis auf kommende Verhandlungsthemen
  • Eingefrorener Verfahrensstand zum Signing und Archiv nach Vollzug

Im laufenden Bestand

Die dauerhafte Objektablage für Eigentümer, Fonds- und Asset-Manager.

  • Laufend gepflegte Objektablage nach derselben Systematik wie im Transaktionsfall
  • Zugang für Verwalter, Bewerter, Verwahrstelle und Abschlussprüfer, jeweils begrenzt
  • Stichtagsstände auf Abruf, mit protokolliertem Zugriff als Nachweis
  • Laufende Vollständigkeitspflege, damit ein späterer Verkauf ohne Nacharbeit startet
  • Übergabe an einen neuen Verwalter oder Asset Manager ohne Bruch in der Ablage

In der Verwertung aus der Insolvenz

Verwertung durch den Insolvenzverwalter, häufig bei unvollständigem Unterlagenbestand des Schuldners.

  • Das Protokoll weist nach, dass alle Bieter zum selben Zeitpunkt denselben Informationsstand hatten
  • Der Index wird um Masse- und Sicherheitenunterlagen ergänzt
  • Bei unvollständigem Bestand dokumentieren wir, welche Unterlage fehlt und welche Nachforschung erfolgt ist
  • Abstimmung mit absonderungsberechtigten Grundpfandgläubigern über eigene, begrenzte Zugänge
  • Der Verlauf lässt sich für Gläubigerausschuss und Gericht als geschlossener Bericht ausgeben
Verfahren

Der Q&A-Prozess im Bieterverfahren

Jede Frage wird im Datenraum gestellt und trägt einen Bezug zum betroffenen Dokument oder Kapitel. Der Fragesteller wählt eine Kategorie – üblich sind rechtlich, technisch, kaufmännisch, steuerlich und ESG. Die Kategorie bestimmt, wer die Frage zur Bearbeitung erhält. Damit landet eine mietvertragliche Frage direkt beim Anwalt und eine Frage zum Instandhaltungsstau oder zur Erhaltungsrücklage beim Asset Manager, ohne dass die Projektleitung jede Zuweisung von Hand vornehmen muss.

Jede Frage hat einen Bearbeiter und eine Frist. Die Antwort wird im System entworfen, von der Projektleitung der Verkäuferseite geprüft und erst dann freigegeben. Bis zur Freigabe sieht der Fragesteller nur den Status. Damit geht keine Auskunft heraus, bevor sie fachlich geprüft ist – eine der typischen Fehlerquellen im Bieterverfahren.

Für die Veröffentlichung gibt es zwei Wege. Fragen von allgemeinem Interesse werden mit der Antwort an alle Bietergruppen veröffentlicht, damit alle denselben Informationsstand haben; der Fragesteller wird dabei nicht genannt. Fragen, die eine Verhandlungsstrategie erkennen lassen, werden nur an den Fragesteller beantwortet. Welcher Weg gilt, entscheidet die Verkäuferseite je Vorgang; die Entscheidung wird mitprotokolliert.

Am Ende steht ein vollständiger Q&A-Bericht: alle Fragen, alle freigegebenen Antworten, Datum, Bearbeiter, Empfängerkreis und angehängte Nachlieferungen. Dieser Bericht bildet zusammen mit dem Dokumentenindex den Informationsstand ab, auf dem verhandelt wurde. Er verbleibt in vollem Umfang bei der Verkäuferseite; jede Bietergruppe erhält ihren eigenen Verlauf und die allgemein veröffentlichten Antworten.

  • Jede Frage wird mit dem betroffenen Dokument verknüpft
  • Kategorie steuert die Zuweisung an den fachlich zuständigen Bearbeiter
  • Jede Frage erhält eine Frist; überfällige Punkte sind auf einen Blick sichtbar
  • Nachgereichte Unterlagen werden der Antwort angehängt und zugleich in den Index eingestellt
  • Q&A-Fristen werden je Phase gesetzt und mit dem Ende der Phase geschlossen
  • Statusübersicht nach Kategorie, Bearbeiter und Gruppe für die Projektleitung
Vollzug

Vom Signing bis zum Vollzug

Zum Signing wird der Verfahrensstand eingefroren. Damit ist festgehalten, welche Unterlagen den Beteiligten bei Vertragsschluss vorlagen. An diesem Stand wird nichts mehr geändert: keine neuen Dokumente, keine Ersetzungen, keine Rechteänderungen.

Daneben richten wir einen getrennten Vollzugsbereich ein. Dort werden die Fälligkeitsvoraussetzungen als abzuarbeitende Liste geführt, mit Zuständigkeit und Stand je Punkt. Zugang erhalten die Beteiligten, die den Vollzug tragen: Käufer, Verkäufer, Notar und die finanzierenden Banken beider Seiten, jeweils auf den für sie erforderlichen Umfang begrenzt.

Nach Vollzug werden die Vollzugsunterlagen in das Archiv übernommen. Der eingefrorene Verfahrensstand und der Vollzugsbereich bleiben dabei getrennt erkennbar, damit später nachvollziehbar ist, was bei Vertragsschluss vorlag und was erst danach hinzukam.

  • Löschungsbewilligungen und Lastenfreistellungserklärungen der Grundpfandgläubiger
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung und Nachweis der Rangverhältnisse
  • Verwalterzustimmung nach § 12 WEG, soweit erforderlich
  • Negativattest zum gemeindlichen Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB
  • Zustimmung des Erbbaurechtsgebers und Change-of-Control-Zustimmungen der Banken
  • Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars und Zahlungsnachweise
  • Mieterinformation, Übergabe der Mietsicherheiten und Übergabeprotokolle
  • Übernahme der Vollzugsunterlagen in das Archiv nach Vollzug
Abschluss

Datenraum-Archiv und Übergabe

Aus dem zum Signing eingefrorenen Verfahrensstand und den nach Vollzug übernommenen Vollzugsunterlagen erzeugen wir das Archiv – ein in sich geschlossenes Paket, das ohne unsere Plattform und ohne Internetverbindung lesbar ist. Es ersetzt die früher übliche Übergabe auf DVD oder USB-Datenträger.

Das Archiv enthält den Dokumentenbestand in den Originaldateiformaten, den Index als Tabelle und als navigierbares Verzeichnis, den Q&A-Verlauf mit allen Anlagen sowie das Freigabe- und Zugriffsprotokoll. Über jede Datei wird eine Prüfsumme gebildet, das Gesamtpaket wird signiert. Wer den Datenbestand später prüft, kann damit feststellen, ob eine Datei nachträglich verändert wurde.

Wir übergeben das Archiv an den von Ihnen bestimmten Kreis, und der Umfang wird je Empfänger festgelegt. Der Käufer erhält den ihm freigegebenen Dokumentenbestand mit Index, seinen eigenen Q&A-Verlauf und das ihn betreffende Freigabe- und Zugriffsprotokoll. Das vollständige Protokoll über alle Gruppen und der gruppenübergreifende Q&A-Verlauf verbleiben bei der Verkäuferseite. Damit bleiben die Vertraulichkeitszusagen gegenüber den unterlegenen Bietern gewahrt.

Der Wert liegt in der Nachvollziehbarkeit. Das Protokoll zeigt, welcher Nutzer welches Dokument wann geöffnet oder heruntergeladen hat und ab wann ein Kapitel für eine Gruppe freigeschaltet war. In einer späteren Auseinandersetzung über den Informationsstand ist das eine sachliche Grundlage, auf die sich beide Seiten beziehen können. Ob im Einzelfall damit Aufklärungs- oder Dokumentationspflichten erfüllt sind, beurteilen Ihre rechtlichen Berater – das Archiv liefert die Tatsachengrundlage, keine rechtliche Bewertung.

Die Übergabe erfolgt als verschlüsselter Download oder auf Datenträger. Parallel halten wir das Archiv für eine mit Ihnen vereinbarte Dauer auf unserer Infrastruktur vor. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bestand gelöscht; Sie erhalten die Löschung schriftlich bestätigt. Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Originalunterlagen bleiben davon unberührt und verbleiben bei Ihnen.

  • Empfängerkreis und Umfang je Empfänger werden vor der Erzeugung festgelegt
  • Übersicht der Nutzer, Gruppen und der ihnen jeweils erteilten Rechte, für die Verkäuferseite
  • Übergabe als verschlüsselter Download oder auf Datenträger
  • Vorhaltung bei uns für die vereinbarte Dauer, anschließend Löschung mit schriftlicher Bestätigung
  • Auf Wunsch zusätzliche Ausfertigung für das Notariat und für die finanzierende Bank
Fragen

Häufige Fragen zum Datenraum

Können wir den Datenraum selbst befüllen und verwalten?

Ja. Sie können den Datenraum vollständig selbst führen, wir stellen dann nur Plattform und Zugänge. Der übliche Weg ist die Mischform: Wir setzen Index und Rechtestruktur auf, spielen den Grundbestand ein und führen das Q&A, während Ihr Team Nachlieferungen selbst hochlädt. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viel eigene Kapazität während des Verfahrens verfügbar ist.

Wie lange dauert es, bis ein Datenraum arbeitsfähig ist?

Der leere Datenraum mit Index und Rechtestruktur steht kurzfristig. Der zeitkritische Teil ist die Befüllung. Sie hängt davon ab, wie vollständig und wie geordnet der Bestand vorliegt. Wenn die Unterlagen bei Verwaltung, Buchhaltung und Technik verstreut sind, ist das Zusammentragen der längere Weg, nicht das Einstellen. Wir empfehlen, mit dem Aufbau deutlich vor der Marktansprache zu beginnen, damit fehlende Unterlagen noch beschafft werden können und nicht während der Due Diligence auffallen.

Was passiert mit den Daten nach Ende des Verfahrens?

Nach Vertragsende löschen wir Ihre Daten innerhalb der im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten Frist; Sicherungskopien laufen danach aus. Vor der Löschung erhalten Sie einen vollständigen Export beziehungsweise das Abschlussarchiv. Auf Wunsch halten wir das Archiv für eine vereinbarte Dauer weiter vor. Die Löschung bestätigen wir schriftlich.

Wie gehen Sie mit Mieterdaten und anderen personenbezogenen Unterlagen um?

Personenbezogene Unterlagen, insbesondere Mieterakten und Wohnmietverträge, werden in der ersten Phase in der Regel nicht offengelegt. Sie werden pseudonymisiert oder geschwärzt bereitgestellt. Die Freigabe in Klarform erfolgt erst in der späteren Phase, sofern dafür eine Grundlage besteht. Wir bereiten die Schwärzung vor und weisen darauf hin, wo aus unserer Sicht Klärungsbedarf besteht. Die Entscheidung über Umfang und Zeitpunkt der Offenlegung trifft die Verkäuferseite mit ihren Beratern; wir leisten keine Rechtsberatung.

Können Sie einen bestehenden Datenraum von einem anderen Anbieter übernehmen?

Ja. Wir übernehmen ausgelieferte Bestände oder Archive, gleichen sie gegen unseren Index ab und stellen sie in der neuen Struktur bereit. Dabei entsteht regelmäßig eine Liste von Lücken und Doppelablagen, die im alten Aufbau nicht sichtbar waren. Der Q&A-Verlauf eines abgeschlossenen Verfahrens wird als Dokument mit übernommen, wenn er vorliegt.

Was kostet ein Datenraum?

Der Preis richtet sich nach Umfang des Bestands, Zahl der Gruppen und Laufzeit sowie danach, welchen Anteil der Betreuung wir übernehmen. Wir kalkulieren je Vorhaben; Preis auf Anfrage. Für Bestandsdatenräume mit dauerhafter Nutzung vereinbaren wir eine laufende Vergütung.

STRATON Datenraum

Ihr Datenraum steht in wenigen Tagen

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Antwort innerhalb eines Werktags Betrieb in einem Rechenzentrum in Deutschland Auftragsverarbeitungsvertrag zu jedem Datenraum Verschwiegenheit, NDA auf Wunsch